Unfallversicherungen im Vergleich

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und für Versicherungsrecht Dr. Alexander T. Schäfer sagt Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie Leistungen in der Privaten Unfallversicherung beantragen und was Sie tun können, wenn die Leistungen verweigert werden.

Impressum:
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
bürgle schäfer Rechtsanwälte
Hochstraße 17; D – 60313 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)69 400.340.9 – 0; Fax: +49 (0)69 400.340.9 – 40
E-Mail: mail@atsrecht.de; Web: http://www.atsrecht.de
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Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und der DL-InfoV:
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Rhein-Main / Hessen). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Bestimmungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Rechtsanwälte sind nach der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten.
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