Versicherung – Deutsch. Deutsch – Versicherung. In 60 Sekunden beantwortet Versicherungsexperte Mathias Zunk relevante Begriffe der Versicherungswirtschaft – von Alkohol am Steuer bis Zentralruf der Versicherer. Kein leichtes Unterfangen, denn das Kleingedruckte der Versicherungswirtschaft kann es durchaus in sich.

Heute: Die Verweisungsklausel.
Die „Verweisungsklausel“ ist eine Vereinbarung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach ihr kann der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit prüfen, ob der Kunde aufgrund seines vorigen Berufes – oder seiner Kenntnisse und Fähigkeiten – noch eine andere Beschäftigung ausüben kann.
Gibt es nachweislich einen gleichwertigen Beruf, in dem Sie noch arbeiten könnten, muss der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen, sondern kann auf diesen „anderen“ Beruf VERWEISEN. Bei der Verweisungsklausel ist der Name also Programm.
Tipp: Es gibt Versicherer, die auf die Verweisungsklausel verzichten. Fragen Sie dazu am besten Ihren Versicherer – oder Ihren Berater.

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