Unfallversicherungen im Vergleich

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Unfallversicherung in Forchheim.

Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert.

Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.

Der gesetzliche Schutz hilft selten
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall.
Die Mitwirkungsklausel in der Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung gib es eine Besonderheit die als Mitwirkungsklausel bezeichnet wird. Deshalb ist es empfehlenswert auch bestehende Verträge noch einmal sehr genau zu überbrüfen um im Leistungsfall die richtige Versicherungshöhe zu erhalten.

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Krankenversicherung, wo eine einmalige Gesundheitsprüfung stattfindet und danach während der Vertragslaufzeit der Versicherer das Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustand des Versicherten trägt, verhält sich dies in der Unfallversicherung durch die Mitwirkungsklausel etwas anders.

Die Unfallversicherung leistet in der Regel eine Einmalzahlung, sprich eine Versicherungssumme, wenn bei einem Unfallereignis ein dauerhafter körperlicher Schaden, also eine Invalidität zurückbleibt. Die dauerhafte körperliche Einschränkung nach einem Unfall ist der Versicherungsfall. Das Ausmaß diese Einschränkung ist häufig jedoch nicht sofort erkennbar. Vielmehr wird oft erst nach einer längeren Zeit der Behandlung zu erkennen sein, dass ein Körperteil nicht mehr zu alter Einsatzfähigkeit gelangen wird. In der Regel geht einer Feststellung der dauerhaften Invalidität also ein Heilungsprozess voraus. Besteht aber bei einem Menschen zum Zeitpunkt des Unfalls bereits eine bestimmte Erkrankung , die sich nachteilig auf den normalen Genesungsprozess des Körpers auswirkt, so kann die zurückbleibende Invalidität stärker sein oder größere Teile des Körpers betreffen als dies ohne eine bestimmte Vorerkrankung der Fall gewesen wäre. Hier kommt die Mitwirkungsklausel ins Spiel. Es wird versucht, den Versicherungfall so zu behandeln, als sei der Unfall einer vollständig gesunden Person wiederfahren, und die Mitwirkug bestimmter Erkrankungen werden gewissermaßen heraus gerechnet.

Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?

Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich
– im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,
– im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.

Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.

Die Bedeutung der Wirkung der Mitwirkungsklausel bei Progressionstarifen

Es ist wichtig die Berechnug der Progression zu verstehen umzu erkennen, was für eine Lücke die allgemeine Mitwirkungsklausel in den Versicherungsschutz reißen kann.

Bestehende Unfallversicherung daher unbedingt prüfen

Mittlerweile gibt es gute Anbieter, die eine Mitwirkung erst dann berücksichtigen, wenn sie mindestens 50 Prozent beträgt. Außerdem werden die Kürzungen der ermittelten Gesamtinvaliditätsgrad nicht vor der Progression, sondern bei der berechneten Leistung nach der Progression vorgenommen. Einen vollständigen Verzicht auf die Mitwirkung einer Krankheit haben bisher nur wenige Versicherer in ihre Tarife aufgenommen.
Dies sind unter anderem die VHV, InterRisk, und Haftpflichtkasse Darmstadt.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer Unfallversicherung in Forchheim, Bamberg und Erlangen.

Johannes Stefan
Haupstr. 20
91301 Forchheim
09191/32100
www.stefan-versicherungen.de

Link zur Quelle
Hier gehts zum Online-Vergleich für die Unfallversicherung

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