400.000 Diesel-Fahrer haben sich zu einer Musterfeststellungsklage zusammengeschlossen, um gegen Autohersteller und –händler vorzugehen. Der Vorteil dabei: Erstmal keine Ausgaben für Anwälte und Gericht. Aber: Das dauert. Und: Diesel-Fahrer müssen im Anschluss ihren individuellen Anspruch vor Gericht durchboxen.

144.000 Diesel-Fahrer haben einen anderen Weg genommen: Sie nutzten ihre Rechtsschutzversicherung. Um gegen die Autohersteller und -händler vorzugehen oder um sich über ihre Rechte zu informieren. Mit einer Rechtsschutzversicherung kommen Diesel-Fahrer schneller zu ihrem Recht – ohne die Prozesskosten selbst bezahlen zu müssen.

Das beträchtliche Kostenrisiko eines Rechtsstreits zeigt sich beim Diesel-Skandal. Ein rechtliches Vorgehen gegen den Händler oder Hersteller eines Diesel-Fahrzeugs kann schon in der ersten Instanz mehr als 6.500 Euro kosten; dazu kommen noch eventuelle Sachverständigenkosten. Das zeigen Zahlen der deutschen Rechtsschutzversicherer, die das Kostenrisiko für die meisten der in Deutschland erhobenen Einzelklagen tragen.

Danach liegt der Streitwert einer Diesel-Klage im Schnitt bei gut 23.000 Euro. Dafür können bis einschließlich erster Instanz allein Anwaltskosten von bis zu 5.400 Euro anfallen, zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.100 Euro. Ein Kostenrisiko, das der Kläger ohne eine Rechtsschutzversicherung selbst tragen müsste.

Insgesamt haben nach aktuellen Zahlen der Rechtsschutzversicherer bis Ende 2018 etwa 144.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt. Dafür haben die Versicherer rund 380 Millionen Euro geleistet, insbesondere für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Streitwert aller Diesel-Rechtsschutzfälle summiert sich auf mehr als 3,3 Milliarden Euro.

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