Unfallforschung der Versicherer (UDV): Keine Toleranz gegenüber Aggressionstätern
51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2013 in Goslar: AK III „Aggressivität im Straßenverkehr“ Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Unfallforschung der Versicherer (UDV)
Berlin/Goslar (ots) – Aggressionstaten im Straßenverkehr gehen immer mit groben Regelverletzungen einher. Sie beabsichtigen die Schädigung eines Anderen oder nehmen sie zumindest billigend in Kauf. Dabei verfügen die Täter mit ihrem Auto oder Motorrad über eine frei zugängliche „Tatwaffe“ mit erheblicher Masse und Bewegungsenergie. Allerdings ist Aggression als Ursache im Einzelfall schwer nachweisbar. Deshalb müssen sich nach Meinung der UDV Gegenmaßnahmen vor allem auf die Verhinderung und Sanktionierung der typischen Aggressionstaten konzentrieren. Dazu gehören vor allem deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskantes Überholen, Schneiden und Drängeln. Auf solche Delikte entfallen nach einer Auswertung der UDV-Datenbank rund ein Drittel aller im Straßenverkehr Getöteten. Im Einzelnen schlägt die UDV vor:
* Da aggressive Grundhaltungen schwer zu korrigieren sind, müssen solche Menschen erkannt und von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Dies gelingt am besten, indem die typischen Aggressionsdelikte mit besonders vielen Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister belegt werden.
* Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen zu einem Tatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dazu eignet sich die Aufnahme in den Paragraphen 315 c StGB.
* Polizeiliche Überwachung muss verstärkt auf rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten gerichtet werden. Dazu eignen sich besonders zivile und mit Videotechnik ausgerüstete Einsatzfahrzeuge.
* Fahrerassistenzsysteme könnten Delikte wie Rechtsüberholen, Geschwindigkeitsüberschreitung und zu dichtes Auffahren erkennen und erschweren. Schon vorhandene Systeme sollten auf diesen Zweck angepasst werden.
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