Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur Folgekosten nach einem Unfall, wenn er sich am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin ereignet. Bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub werden meistens nur die Behandlungskosten und einige der erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen übernommen.

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