Ein Verkehrsunfall – doch die Versicherung des Unfallgegners ist nicht bekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer sorgt für Aufklärung. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle gemäß § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes ermittelt der Zentralruf schnell und zuverlässig die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung – und das bereits seit über 40 Jahren.

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