Viele Unternehmer sind Corona-bedingt von einer Schließung ihres Betriebs betroffen. Wenn die Gastronomen, Hotelliers und weiteren Unternehmer eine einen Vergleich im Sinne der „Bayerischen Lösung“, abgeschlossen haben, erhalten die Versicherungsnehmer nur eine Entschädigungszahlung von 15 % der Versicherungssumme. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten müssen, um zu Ihrer vollen Versicherungsleistung zu kommen.

Es gibt bereits schon eine ganze Reihe von Urteilen zur Betriebsschließungsversicherung. In einigen Fällen gewinnen die Versicherungsnehmer, in anderen Fällen verlieren sie. Viele sind auch Verlierer geworden, weil sie mit den Versicherern ein Vergleich geschlossen haben. Zu denken ist hier unter anderem an die „Bayerische Lösung“, bei welcher die Versicherungsnehmer nur eine Entschädigungszahlung von 15 % aus der ersten Betriebsschließung erhalten hatten. Ein Anspruch bei weiteren Betriebsschließungen, wie die 2. Welle, bestand nach den Vergleichen nicht mehr.

Unser Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hält viele geschlossene Vergleiche für rechtsunwirksam und schrieb hierzu ein Gutachten.

Auch hier sagen wir Achtung! Nicht alle betroffenen Kunden haben die Möglichkeit, eine weitere Versicherungsleistung zu verlangen. Es gilt es sehr wohl genau zu differenzieren. Dies hat Herr Professor Dr. Schwintowski für Sie gutachterlich bewertet und diesen interessanten Vortrag vorbereitet. Erfahren Sie mehr!

Rechtsanwalt Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski
KANZLEI MICHAELIS LIVE vom 02.03.2021 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr

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