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 In Zivilprozessen können nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe künftig nach einer entsprechenden Abwägung des Gerichts Dashcam-Aufnahmen verwertet werden.Damit wird die bisherige Rechtslage in Deutschland präzisiert, auch wenn noch Fragen offen bleiben. So sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Beispiel Dashcams vor allem dann als sinnvoll an, wenn sie Aufnahmen automatisch überschreiben und nur im Falle eines Unfalls die Daten zur Auswertung gesichert werden. ADAC zu Dashcams im Ausland Im europäischen Ausland ist die Verwendung von Dashcams zum Teil deutlich stärker verbreitet als bei uns. Die Rechtsanlage ist aber uneinheitlich, wie der ADAC in einer Auflistung feststellt. So ist der Stand der Dinge – wobei sich die Rechtslage auch kurzfristig ändern kann, wie der Automobilclub betont. …

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